Sedisvakantismus

Der Stuhl Petri ist nach Meinung der Sedisvakantisten seit Jahrzehnten unbesetzt
Wappentimbrierung bei Sedisvakanz

Sedisvakantismus (von lateinisch sedes ‚Sitz‘ und vacans ‚leer‘), auch als Sedisvakanzthese bezeichnet, ist eine theologische Auffassung, nach der es zurzeit keinen rechtmäßigen Papst gebe. Im Unterschied zu einer natürlichen Sedisvakanz des Heiligen Stuhles durch Ableben oder Amtsverzicht eines Papstes unterstellen Sedisvakantisten eine außerordentliche Sedisvakanz, indem sie erklären, dass der gerade amtierende Papst kein rechtmäßiger Amtsträger sei. Meist wird diese längste Vakanz der Kirchengeschichte mit dem Ende des Pontifikats des vermeintlich letzten legitimen Papstes Pius XII. angenommen, teilweise auch mit dem Ende des Pontifikats von Pius XI., dem Amtsantritt von Papst Paul VI., dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils oder der Liturgiereform Pauls VI.

Allgemeines

Der Begriff des Sedisvakantismus

In der Kirchengeschichte kam es wiederholt zu Uneinigkeiten darüber, ob ein Papst gültig gewählt wurde oder nicht. Infolge solcher Auseinandersetzungen haben wiederholt einzelne Gruppen oder Gläubigen einen bestimmten Papst den Gehorsam verweigert. Diese Verweigerungen waren aus Sicht des abgelehnten Papstes schismatische Handlungen, die bisweilen auch zu Abspaltungen führten. Ein Beispiel hierfür wäre etwa das Große Abendländische Schisma. Nicht selten führte die Nichtanerkennung eines Papstes auch zur Aufstellung von Gegenpäpsten. Obwohl es auch moderne Gegenpäpste gibt, haben diese in den meisten Fällen wenig mit Sedisvakantismus zu tun; denn wer einem modernen Gegenpapst anhängt, behauptet ja gerade nicht, dass es aktuell keinen Papst gäbe.

Kirchenrechtliche Aspekte

In kirchenrechtlicher Hinsicht ist vor allem der Begriff des Schismas nach can. 751 CIC von Bedeutung. Ein Schisma ist definiert als Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche. Aus Sicht der römischen Kirche verweigert derjenige, der als Sedisvakantist die Rechtmäßigkeit des amtierenden Papstes bestreitet, offenkundig die Unterordnung unter den Papst, nimmt also eine schismatische Haltung ein. Da die Sedisvakantisten aber nicht das Papsttum schlechthin ablehnen, also nicht die Unterordnung unter jedweden Papst verweigern, sondern nur besondere Umstände behaupten, die dazu führen, dass gerade der aktuell amtierende Papst nicht wahrer Papst sei, verwirklichen sie den Tatbestand des Schismas aus ihrer eigenen Sicht nicht. Vielmehr erheben sedisvakantistische Gruppen oftmals ihrerseits den Vorwurf des Schismas gegen diejenigen, die dem amtierenden Papst folgen, weil sie, aus dieser Perspektive betrachtet, ja einem falschen Papst folgen, statt sich dem – noch zu findenden – wahren Papst unterzuordnen.

Terminologisch macht das die Dinge nicht immer einfach, weil die Sedisvakantisten von sich selbst als der Römisch-katholischen Kirche sprechen und die als „Römisch-katholisch“ bekannte Amtskirche als Vatikanum-2-Sekte oder Konzilskirche (obwohl dieser Ausdruck eigentlich auf Kardinal Benelli zurückgeht) bezeichnen.

Inhaltliche Positionen

Die inhaltlichen Positionen, die der Sedisvakantismus zum Ausgangspunkt für seine Auffassung, der amtierende Papst übe sein Amt nicht rechtmäßig aus, nimmt, lassen sich in der Regel auf zwei Aspekte zurückführen: Die Ablehnung zentraler Texte und Lehren des Zweiten Vatikanums einerseits und die Vorbehalte gegen die Liturgiereformen im XX. Jahrhundert andererseits.

Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die Beschlüsse des II. Vatikanums werden von Sedisvakantisten weitgehend verworfen.

Von den Lehren des zweiten Vatikanums wird vor allem die Erklärung über die Religionsfreiheit abgelehnt, die mit dem Grundsatz Extra ecclesiam salus non est unvereinbar sein soll.

Der Rückschluss von dieser Ablehnung der Lehre des Konzils auf die fehlende Legitimität der "Konzilspäpste" wiederum wird mit dem Grundsatz der Unfehlbarkeit des Lehramts gerechtfertigt. Wenn es wahr ist, dass die Kirche bei der Verkündung von lehramtlichen Äußerungen nicht irren kann, und wenn es weiterhin wahr ist, dass das Zweite Vatikanische Konzil unwahre lehramtliche Äußerungen verkündet hat, dann kann das Zweite Vatikanum kein gültiges Konzil gewesen sein. Wenn aber die Päpste des Konzils und die nachkonziliaren Päpste sich auf diese Lehren berufen und sich diese zu eigen machen, dann verkünden auch diese Päpste unwahre lehramtliche Positionen und können mithin keine wahren Päpste sein.

Oftmals berufen sich Sedisvakantisten hierbei auf die Theorie des Papa haereticus von Robert Bellarmin und der absoluten Temerität des Lehramtes, einer These der Neuscholastik.

Liturgiereform

Die Abschaffung der tridentinischen Messfeier wird von Traditionalisten nicht akzeptiert.

Ein anderer, meist parallel zur Ablehnung der Lehren des II. Vatikanums vertretener Ansatz ist die Kritik an der Liturgiereform. Diese wiederum bezieht sich zentral auf zwei Aspekte: die Veränderungen der Messfeier und die Modifizierung der Weiheriten.

Eucharistie

Mit der Kritik an der Modifizierung der Messfeier und der Verdrängung der tridentinischen Messe durch Paul VI. vereinen sich die Sedisvakantisten mit den Traditionalisten. Argumentiert wird hier im Wesentlichen damit, dass der Mahlgedanke die Opferfeier verdrängt habe und die Messe sich zu stark dem protestantischen Abendmahl angenähert habe. Wesentlich ist hierbei, dass nicht alle Traditionalisten auch Sedisvakantisten sind. Etliche Gruppen und Ansichten halten an der Gemeinschaft mit dem Papst fest und wollen die Messe trotzdem im "alten" Ritus feiern.

Weiheriten

Weiter vertreten viele Sedisvakantisten die Auffassung, dass die Priester- und Bischofsweihen nach den von Paul VI. promulgierten Messbüchern ungültig sei. Die Konsequenzen dieser Auffassung sind erhelblich. Wenn es zuträfe, dass die Priester des "novus ordo" nicht gültig geweiht sind, wären auch die von ihnen gespendeten Sakramente mit Ausnahme der Taufe nicht gültig. Gläubige könnten bei diesen Priestern also weder die Absolution empfangen noch die Kommunion. Wenn es zudem zuträfe, dass auch die Bischofsweihen ungültig sind, dann könnten die nach dem "neuen" Ritus geweihten Bischöfe ihrerseits weder Priester noch Bischöfe wirksam weihen, wodurch in letzter Konsequenz die Apostolische Sukzession abzubrechen drohte.

Thesen zum Beginn der außerordentlichen Sedisvakanz

Pius XII. (am Schreibtisch) war nach Meinung der meisten Sedisvakantisten der letzte rechtmäßige Papst - seinem Nachfolger Paul VI. hingegen (hier als Monsignore Montini im Hintergrund) sprechen nahezu sämtliche Sedisvakantisten die Legitimität ab.

Die meisten sedisvakantistischen Stellungnahmen nehmen eine außerordentliche Vakanz seit dem Ende des "letzten legitimen Papstes" an, in dem sie Pius XII. sehen. Es gibt hier aber mehrere Sichtweisen. Die Unklarheit bezüglich des Einrtitts der Sedisvakanz ist auch ein von den Gegnern des Sedisvakantismus wiederholt angeführtes Argument gegen diese Lehre. (Anmerkung: Die Darstellung der verschiedenen Positionen als "These I, II" usw. ist keine der Literatur zu entnehmende Terminologie, sondern erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Darstellung in diesem Text.)

These I: Pius XI. war der letzte legitime Papst

Gelegentlich wird angenommen, dass bereits Pius XII. kein rechtmäßiger Inhaber des Papstamtes war. Folgt man dem, war der letzte legitime Papst der 1939 verstorbene Pius XI. Die Argumentation gegen die Rechtmäßigkeit des Pontifikats Pius XII. haben allerdings nur geringe Gefolgschaft gefunden. Es wird mit den erheblichen Veränderungen argumentiert, die auch Pius XII. an der Messfeier und insbesondere an der Liturgie des Osterfestes, vor allem des Karfreitags vorgenommen hat. Meist ist dieses Argument aber nur als ein gegen den Sedisvakantismus gerichtetes zu finden. Es lautet dann etwa: Mit welcher Berechtigung werden die Änderungen, die Pius XII. an der Liturgie vornahm, akzeptiert, diejenigen von Paul VI. aber verworfen?"

Zuletzt war es wohl eine kleine Gruppe um den Schweizer Verleger Andreas Pietsch, die in einem "Öffentlichen Glaubensbekenntnis" im Jahr 2006 die Vakanz des päpstlichen Stuhls seit 1939 behauptet haben.[1]

These II: Pius XII. war der letzte legitime Papst

Die Auffassung, dass die Päpste seit Pius XII. ihr Amt nicht mehr rechtmäßig ausgeübt beziehungsweise innegehabt haben, ist, wie erwähnt, die am meisten verbreitete. Sie erklärt sich unmittelbar aus der Ablehnung des von Johannes XXIII. einberufenen Zweiten Vatikanischen Konzils.

These III: Johannes der XXIII. war der letzte legitime Papst

Teilweise wird Johannes XXIII. noch für einen legitimen Papst gehalten. Die von ihm im Missale 1962 vorgenommenen Änderungen der Liturgie waren längst nicht so weitgehend wie diejenigen Pauls VI. und sind für viele Traditionalisten noch hinnehmbar. Auch hat er die Lehren des II. Vatikanums, die von den Sedisvakantisten vor allem angegriffen werden, wegen seines schon 1963 erfolgten Todes nicht mehr selbst verkündet.

These IV: Die Sedisvakanz begann mit dem Ende des II. Vatikanischen Konzils

Unmittelbar auf die angeblichen Unvereinbarkeit der Beschlüsse des Konzils mit der unfehlbaren und unwandelbaren Lehre der Kirche stellt die Auffassung ab, die eine Verwirkung des päpstlichen Amtes in der Person Pauls VI. als papa haereticus entweder mit der Beendigung des Konzils oder mit der Verabschiedung der Erklärung über die Religionsfreiheit annimmt.

These V: Die Sedisvakanz begann mit der Einführung der Liturgiereform Pauls VI.

Ähnlich wie die vorige These argumentiert die Annahme, die außerordentliche Sedisvakanz sei durch die Promulgation der Liturgiereform durch Paul VI. erfolgt damit, dass die vermeintliche "Zerstörung der tridentinische Messe" eine den Vorwurf der Häresie begründende Abkehr von der katholischen Lehre sei.

These VI: Die Sedisvakanz begann mit dem Weltgebetstreffen 1986

Das Weltgebetstreffen von Assisi 1986 ist für viele Sedisvakantisten ein deutliches Zeichen dafür, dass Johannes Paul II. kein legitimer Papst der römisch-katholischen Kirche sein kann. Dieses Argument wird jedoch kaum isoliert von der Ablehnung des Papsttums Pauls VI. verwendet, so dass es meistens mit dem Hinweis, "spätestens" seit diesem Zeitpunkt sei der päpstliche Thron verwaist, gebraucht wird. Spiegelbildlich wurde Papst Benedikt XVI. von der Ukrainischen orthodoxen griechisch-katholischen Kirche mit dem "Ausschluss aus dem mystischen Leib Christi" für den Fall gedroht, dass er "den Apostaten" [d. i. Johannes Paul II.] tatsächlich selig spräche.[2]

These VII: Die Sedisvakanz entstand, weil die Wahl von Papst Franziskus 2013 ungültig war

Gelegentlich wird vertreten, dass eine außerordentliche Sedisvakanz nach dem Rücktritt Benedikts XVI. im Jahr 2013 eingetreten sei, weil die Wahl seines Nachfolgers ungültig gewesen sei. Ludwig Neidhart referiert über drei Einwände, die gegen die Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus vorgebracht werden:[3]

Der erste Einwand knüpfe an die Überlegung an, dass der Rücktritt Benedikt XVI. erzwungen und damit ungültig gewesen sein soll.[4] Wäre dies der Fall gewesen, hätte ein neuer Papst nicht gewählt werden können. Dies sollte in Wahrheit aber bedeuten, dass eine Sedisvakanz nicht eintreten konnte, solange Benedikt XVI. am Leben war, so dass hier der Eintritt der Sedisvakanz also nicht 2013, sondern erst 2023 angenommen werden müsste.

Der zweite Einwand betrifft angebliche Abpsprachen im Vorfeld des Konklaves durch die sogenannte St. Gallen Gruppe. Da die Regelungen über die Papstwahl Absprachen unter den Kardinälen verbiete, es in einer Gruppe, die sich in St. Gallen getroffen hätte, aber Absprachen über die Wahl von José Maria Bergoglio, den späteren Papst Franziskus, gegeben habe, seien diejenigen, die sich an der Absprache beteiligt hätten ipsco facto exkommuniziert gewesen, weswegen sie im Konklave 2013 kein Stimmrecht hätten ausüben können.[5]

Der dritte Einwand ist ein eher formales Argument. Am Abend des 13. März 2013 sei der vierte Wahlgang durchgeführt worden, der aber, weil eine Stimme zu viel abgegeben worden war, ungültig gewesen sei. Der fünfte Wahlgang hätte unmittelbar im Anschluss stattgefunden und eine ausreichende Mehrheit für Bergoglio erbracht. Tatsächlich hätte ein fünfter Wahlgang nach den Regelungen von UNIVERSI DOMINICI GREGIS erst am nächsten Tag durchgeführt werden dürfen.[6]

Neidhart findet alle Thesen aus kirchenrechtlicher Sicht letztlich nicht überzeugend.[7]

These VIII: Die Sedisvakanz begann mit dem Tode Benedikts XVI. 2022

Eine vergleichsweise junge Form des Sedisvakantismus geht von der Annahme aus, der Amtsverzicht Benedikts XVI. 2013 sei ungültig. Die Konsequenz einer solchen These wäre einerseits, dass Papst Franziskus nicht wirksam gewählt worden sein kann und seine Amtshandlungen ungültig seien, andererseits, dass Benedikt XVI. in Wahrheit auch über den 28. Februar 2013, zu welchem seiner Rücktrittserklärung zufolge die Sedisvakanz eintreten sollte, im Amt geblieben wäre. Sein Pontifikat hätte demnach wohl erst mit seinem Tode am 31. Dezember 2022 geendet. Die praktischen Konsequenzen einer solchen Annahme sind noch kaum diskutiert, zumal sowohl Benedikt XVI. selbst als auch sein Vertrauter Georg Gänswein nie einen Zweifel an der Gültigkeit des erklärten Rücktritts zugelassen haben.

Einzelne Begründungen

Wie schon soeben bei der Erörterung der Frage des Beginns der angenommenen Sedisvakanz gesehen, sind auch bei den konkreten Begründungen der Sedisvakanz-Theorie erhebliche Unterschiede in Umfang, Form und Inhalt zu erkennen.

Die Deklaration von Erzbischof Thuc

Der vietnamesische Erzbischof Thuc (s. u.) nimmt in verschiedener Hinsicht eine besondere Stellung unter den Sedisvakantisten ein. Vielfach auch innerhalb des Sedisvakantismus kritisiert, bleibt er der einzige geweihte Bischof der einerseits Teil der Hierarchie der römischen Amtskirche war und sich andererseits offen zum Sedisvakantismus bekannte. Am 25. Februar 1982 veröffentlichte Thuc in München - Thuc hielt sich in dieser Zeit bei der Münchener Gruppe um Eberhard Heller und die Zeitschrift "Einsicht" auf - eine Deklaration, mit der er die Zustände der Kirche beklagte, die, obwohl scheinbar im Wachstum, nicht gottgefällig sei, weil die Messen protestantisch und die Art der Sakramentenspendung nicht gottgefällig sei. Die Priester hingen falschen Tendenzen wie dem Modernismus oder dem Ökumenismus an und seien nicht mehr gewillt, Häresien zu verurteilen.

Der wenig in die Tiefe gehende Text der Deklaration schließt jedoch mit einer sehr eindeutigen Aussage: Als Römisch-katholischer Bischof urteile er, dass der Platz des Oberhauptes der Kirche vakant sei. Ihm obliege es daher, alles zu tun, damit die katholische Kirche in der Erfüllung ihrer Sendung für das Heil der Seelen aushalten könne.

Johannes Rothkranz: Sedisvakanz seit 1965

Ein Teil der Sedisvakantisten beruft sich dabei auf die Theorie des Papa haereticus von Robert Bellarmin und der absoluten Temerität des Lehramtes, einer These der Neuscholastik. Ein Beispiel hierfür ist der der Theologe Johannes Rothkranz, der in seinem zweibändigen, 1995 erschienenen Werk Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit damit argumentiert, dass Papst Pius IX. am 8. Dezember 1864 in der Enzyklika Quanta Cura (Syllabus Nr. 15, DH 2915) die Religionsfreiheit verurteilt habe und dies ein formales Dogma gewesen sei. Papst Paul VI., habe nun das Gegenteil dieses Dogmas dogmatisiert, als er am 7. Dezember 1965 die Forderung der Religionsfreiheit durch das Zweite Vatikanum in der Erklärung Dignitatis humanae (vgl. DH 4240–4245) verkündete. Durch diesen Akt der absoluten Temerität habe Paul VI. sein Amt verloren, und so sei es am 7. Dezember 1965 zur gegenwärtigen außerordentlichen Sedisvakanz gekommen[8].

Einige Jahre später versuchte Pfarrer Manfred Adler in einer Kleinschrift[9], die These zu widerlegen.

Guérard des Lauriers: Cassiciacum-These

Der Dominikaner Guérard des Lauriers legte im Mai 1979 eine eigenständige Begründung der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls vor, die zugleich eine wesentliche Modifizierung der Sedisvakanz-Theorie enthielt. Er argumentiert, dass die nachkonziliaren Päpste zwar im Besitz einer gültigen Wahl zum Papst seien, das Amt aber aufgrund eines offensichtlichen Defekts durch die von ihnen vertretenen Häresien nicht mit Vollmacht ausüben könnten. Während die auf Bellarmin zurückgehende Erklärung lautet papa haereticus non est papa, sagt Guérard des Laurieres über Paul VI. (und seine Nachfolger), dass er papa materialiter non formaliter sei. Diese Auffassung wurde, weil sie erstmals in der von Guérard des Lauriers eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Zeitschrift Cahiers de Cassiciacum als Cassiciacum-Hypothese bekannt und später als Sedisprivationismus bezeichnet. Zumindest in der Theorie ergeben sich zwischen dem Sedisvakantismus und dem Sedisprivationismus erhebliche Unterschiede, weswegen um die Cassiciacum-Hypothese teilweise heftig gestritten wird. Das Thema soll daher im Zusammenhang mit den Variationen und Abgrenzungen des Sedisvakantismus ausführlicher behandelt werden.

Abgrenzung zum Sedisprivationismus

Im Unterschied zum Sedisprivationismus, der den Heiligen Stuhl lediglich als de jure (formaliter) unbesetzt ansieht, betrachtet ihn der Sedisvakantismus auch als de facto (materialiter) vakant, weshalb einige Sedisvakantisten wie Johannes Rothkranz, Árpád Kovács und Rolf Hermann Lingen die römisch-katholische Kirche als von einem „Pseudopapst“ geführte „Sekte“, ihre jeweils eigenen Anhängerschaften hingegen als papstlose „katholische Kirche“ (die „die Sedisvakanz zur Kenntnis nehme“) bezeichnen, was zu einer für Außenstehende oft verwirrenden Terminologie in einschlägigen Publikationen führt.

Gruppen und Personen

Schon bald nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bildeten sich sedisvakantistische Gruppen auch im deutschsprachigen Raum;[10] heute existieren nicht mehr viele davon:[11]

  • Die Kulturvereinigung St. Pius X. betreibt heute noch je einen Gottesdienst in Karlsruhe und Heilbronn. Personell war sie mit der 2012 aufgelösten Bewegung für Papst und Kirche e. V. verflochten. Sie ist im Übrigen nicht mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verwechseln.
  • Der sedisvakantistische Priester Juan María Fernández y Krohn verübte am 12. Mai 1982 ein Attentat auf Papst Johannes Paul II.; dieser überlebte den versuchten Mord leicht verletzt, der Priester wurde zu einer sechseinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.[12]
  • Günther Storck und Pierre Martin Ngô Đình Thục waren sedisvakantistische Bischöfe.
  • Der Soziologe Wigand Siebel leitete das Oratorium von der göttlichen Wahrheit bis zu seinem Tod Ende August 2014.
  • Bekennender Sedisvakantist war ferner der 2007 verstorbene Münchener Philosophieprofessor Reinhard Lauth, Vertreter der Transzendentalphilosophie im deutschen Sprachraum und Herausgeber der Fichte-Gesamtausgabe.
  • Die Sammlung glaubenstreuer Katholiken (Saka) existiert heute nur noch in Basel, nachdem die Saka-Informationen im Streit mit Siebel eingestellt wurden.
  • In Belgien, vor allem dem deutschsprachigen Teil, war Paul Schoonbroodt der bekannteste Vertreter des Sedisvakantismus; er war zwei Jahre Präsident der SAKA, nachdem es zur Trennung von Siebel kam.
  • Der sedisprivationistische Bischof Geert Stuyver betreut belgische Gläubige seelsorglich und führt Weihen für das Institut Mater Boni Consilii (alias Sodalitium Pianum) durch.
  • Der Sedisvakantist Markus Martin Ramolla, der sich seit 2013 als römisch-katholischer Bischof bezeichnet, führte 2017 bei einer Demonstration von Pegida in München eine Kreuzsegnung durch. Das Erzbistum Köln warnte vor Romalla.[13][14]
  • Im Jahre 2000 bekannte sich Gerd-Klaus Kaltenbrunner öffentlich zum Sedisvakantismus, als er zu einer geplanten öffentlichen Erklärung der Priesterunion „Trento“ unter der Leitung von Martín Dávila Gándara Stellung bezog.[15] Dabei bejahte er ausdrücklich den Nachweis der Sedisvakanz von Wigand Siebel und meinte, dass Pius XII. der letzte Papst gewesen sei.[16]
  • Carlo Maria Viganò ist ein exkommunizierter, schismatischer und möglicherweise sedisvakantistischer oder sedisprivationistischer Titularerzbischof.

In den USA sind Katholiken sedisvakantistischer Strömungen stärker verbreitet als in Europa. Anfang der 1980er Jahre gründeten dort ehemalige Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. die sedisvakantistische Priesterbruderschaft St. Pius V. Von diesen Priestern wurden inzwischen einige zu Bischöfen geweiht, nämlich Daniel Dolan, Clarence Kelly sowie Donald J. Sanborn. Andere verließen die Bruderschaft wieder. Daneben ist in den USA die Congregation of Mary Immaculate Queen eine bedeutende Gruppierung des Sedisvakantismus.

Einige kleine Gruppen riefen Päpste aus, um die angenommene Sedisvakanz des Heiligen Stuhles zu beenden. Zu diesen Gruppen, die im Englischen auch als „Conclavists“ bezeichnet werden, gehört etwa die Palmarianisch-katholische Kirche, die auf angebliche Marienerscheinungen und Visionen des Spaniers Clemente Domínguez y Gómez zurückgeht, der sich nach dem Tode Papst Pauls VI. nach einer solchen Vision als „Gregor XVII.“ zum Papst krönen ließ. Andere sind Viktor von Pentz („Linus II.“), David Bawden („Michael I.“; † 2022) und Lucian Pulvermacher („Pius XIII.“; † 2009).[17] Eine weitere Gruppe ist die Gemeinschaft Apostel der unendlichen Liebe.

Priesterausbildung

In München gründete Günther Storck zu Beginn der 1980er Jahre ein eigenes Priesterseminar, das St.-Athanasius-Priesterseminar Heilig Blut, das bis zur Auflösung vom Förderverein St. Athanasius e. V. getragen wurde. Nach Storcks Tod 1993 kam der Lehrbetrieb mangels Seminaristen und Dozenten zum Erliegen. Bemühungen, den Lehrbetrieb wiederaufzunehmen, scheiterten.

Publizistik

Das auflagenstärkste Periodikum aus den Reihen der Sedisvakantisten waren ursprünglich die monatlich erscheinenden Saka-Informationen, die von Alfons Eisele redigiert und ab 1976 von der Sammlung glaubenstreuer Katholiken (Saka) in Basel herausgegeben wurden. Nach dem Tode von Eisele übernahm Wigand Siebel die Redaktion und den Vorsitz der Saka. Wenige Monate später wurde er aber abgewählt und die Saka-Informationen mangels Personals eingestellt, weil Siebel bei einer Jahrestagung unbedingt ein homöopathisches Medikament (Oratoriumswasser) bekannt machen und verbreiten wollte.

Die von der durch Elisabeth Gerstner gegründeten Liga katholischer Traditionalisten e. V. herausgegebene Zeitschrift Kyrie eléison. Organ der Liga Katholischer Traditionalisten erschien quartalsweise von 1.1971/72 (1971) bis 32.2003,4 im Format A 5. Nach dem Tode des Chefredakteurs Manfred Böker wurde ihr Erscheinen eingestellt.

Etwa 2001 wurde die 1992 begründete Zeitschrift „Athanasius“ (ehem. ISSN 0949-6165) eingestellt. Sie wurde vom Förderverein St. Athanasius e. V. des Priesterseminars Heilig Blut in München herausgegeben und von Dr. Josef Filser redigiert.

Heute existiert noch die „Einsicht“ des Freundeskreises der Una Voce – Gruppe München, nicht zu verwechseln mit der Internationalen Föderation der Una Voce. Chefredakteur ist der promovierte Philosoph und Lektor Eberhard Heller. Er gehörte zum Kreis um Reinhard Lauth, mit dem er sich aber in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts überworfen hat. Die Einsicht ist zwar das momentan am weitesten verbreitete Periodikum, aus der Sicht einiger Sedisvakantisten (zum Beispiel Johannes Rothkranz, Rolf Hermann Lingen, P. Seraphin) arbeitet sie jedoch kontraproduktiv.

Eher spirituell und theologisch gemäßigt sind die zweimonatlich erscheinenden Beiträge zur geistlichen Erneuerung aus dem katholischen Glauben. Der Arbeitskreis Katholischer Glaube gibt das Heft heraus.

In Deutschland bietet seit 1988 der Anton A. Schmid in Durach, insbesondere mit seinem Verlagsprogramm Pro Fide Catholica, kirchenkritische Schriften aus traditionalistischer Sicht an (einschließlich antijudaistischer/antisemitischer, antizionistischer, antimuslimischer,[18] verschwörungstheoretischer[19] und geschichtsrevisionistischer[19] Publikationen), aber auch erbauliche Literatur und Devotionalien. Veröffentlicht wurden Schriften von Johannes Maria Bauer, dem Mitgründer der Marienkinder,[20] von Johannes Rothkranz und Frank Hills, aber auch des gegenüber dem Sedisvakantismus kritischen, 2005 verstorbenen Priesters Manfred Adler (der 1978 wegen der Schrift Söhne der Finsternis über eine vermeintliche Bedrohung durch eine jüdisch-freimaurerische Weltverschwörung als Religionslehrer suspendiert worden war). In einem vom Bistum Augsburg gegen den Verlag angestrengten Prozess erreichte dieser in dritter Instanz, sich und sein Buchprogramm weiterhin „katholisch“ nennen zu dürfen.

Der kleine Verax-Verlag in Müstair (Schweiz) war ursprünglich der Priesterbruderschaft St. Pius X. nahestehend, bis der Inhaber Andreas Pitsch eine sedisvakantistische Position annahm. Über die allgemein sedisvakantistische Ansicht hinaus, dass die Bischofs- und Priesterweihen der „Konzilskirche“ seit der Einführung des neuen Ritus 1969 nicht mehr gültig gespendet werden, vertritt er die Ansicht, dass die Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre zwar gültig, jedoch nicht erlaubt waren und auch die Sakramente durch Geistliche der Piusbruderschaft oder des Sedisvakantismus unerlaubterweise gespendet werden. Die Ausübung des katholischen Glaubens müsse sich daher in der derzeitigen Notlage der katholischen Kirche auf das Gebet beschränken. Der Verlag Verax verlegt traditionell-katholische Bücher, u. a. das Schrifttum von Robert Mäder, und wurde bekannt durch seine kritischen Publikationen zu den kirchlich nicht anerkannten Erscheinungen von Međugorje.

Andreas Pitsch veröffentlichte am 6. August 2008 zusammen mit den Erstunterzeichnern Armin Benedikter aus Girlan (Italien) und Hans-Jürgen Krug aus Bad Säckingen (Deutschland) eine Erklärung (Öffentliche Glaubenserklärung vom 6. August 2008), in der die Autoren bekannt geben, dass sie von einer Vakanz des päpstlichen Stuhles seit dem Tode Pius’ XI. (10. Februar 1939) ausgehen. Begründet wird diese Vakanz unter anderem mit folgendem im Syllabus errorum von Papst Pius IX. vom 8. Dezember 1864 verurteilten Satz: „Die römischen Päpste und die allgemeinen Konzilien haben die Grenzen ihrer Gewalt überschritten, Rechte der Fürsten usurpiert und in Festsetzung der Glaubens- und Sittenlehren geirrt.“[21] Der Gegensatz, der die Glaubenslehre wiedergebe, laute daher: „Die römischen Päpste und die allgemeinen Konzilien haben die Grenzen ihrer Gewalt nicht überschritten, keine Rechte der Fürsten usurpiert und in Festsetzung der Glaubens- und Sittenlehren nicht geirrt.“[21] Als Schlussfolgerung daraus ergebe sich nach Meinung der Erstunterzeichner, dass sich ein wahrer Papst und ein wahres Konzil in unserer Zeit und in Zukunft ebenfalls nicht in der Festsetzung von Glaubens- und Sittenlehre irren können, was jedoch nicht auf die Scheinpäpste seit einschließlich „Pius XII.“ (dieser letztere hat zum Beispiel die sogenannte historisch-kritische Methode in der Bibelexegese zugelassen und Liturgie-Veränderungen vorgenommen) zutreffe. In der Erklärung geben sie die ihrer Meinung nach objektiven Bedingungen an, die ein Mitglied der katholischen Kirche unter diesen Umständen erfüllen muss. Ebenso veröffentlichte Andreas Pitsch eine kritische Untersuchung der Ekklesiologie Erzbischof Marcel Lefebvres, die ebenfalls im August 2008 im Verax-Verlag erschien und kritisch auf dessen seiner Meinung nach häretische Ekklesiologie Bezug nimmt.

Der kleine wissenschaftliche Verlag Christian Jerrentrup bringt seit einigen Jahren die Publikationen des Transzendentalphilosophen Reinhard Lauth heraus (in mehreren Sprachen).

Literatur

Primärliteratur:

  • Anonym (Christkönigsfreunde): Die Verfinsterung der Kirche. Anton Schmid, Durach 2004, ISBN 3-929170-42-6, Originaltitel: L’Église éclipsée? Réalisation du complot maçonnique contre l’Église. Éditions Delacroix, o. O.(Châteauneuf) 1999.
  • José Franklin Urbina Aznar: Grundsatzerklärung zur Wahl eines Papstes aufgrund der aktuellen Vakanz des Apostolischen Stuhles. Aus dem Spanischen übertragen und mit einem Nachwort versehen von Johannes Rothkranz. Anton Schmid, Durach 2000, ISBN 3-932352-49-1.
  • Manfred Böker: Ansatz einer dogmatischen Beweisführung zur derzeitigen Vakanz des Apostolischen Stuhles als Antwort auf den Brief des Freiherrn Schilling v. Canstadt. In: Kyrie Eleison. 31, 2002, Nr. 4, ZDB-ID 306666-6, S. 22–131.
  • Anton Holzer: Vatikanum II. Reformkonzil oder Konstituante einer neuen Kirche. Saka, Basel 1977.
  • Reinhard Lauth: Die verstoßene Kirche. Dokumente zum Kirchenkampf. Christian Jerrentrup, München 2003, ISBN 3-935990-03-0 (Band I), ISBN 3-935990-04-9 (Band II).
  • Oratorium von der Göttlichen Wahrheit (Hrsg.): Katechismus des Oratoriums. Römisch-katholischer Katechismus und Unterweisung der Gläubigen für die heutige Zeit. 2. Auflage. Saka, Saarbrücken 1990, ISBN 3-928198-00-9.
  • Johannes Rothkranz: Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit. Ein Dokument des Zweiten Vatikanums und seine Folgen. Anton Schmid, Durach 1995, Gesamt-ISBN 3-88096-898-5.
  • Johannes Rothkranz: Papsttreue – Heilige Pflicht jedes Katholiken. Anton Schmid, Durach 1997, ISBN 3-932352-24-6.
  • Johannes Rothkranz: Die Sedisvakanzthese widerlegt? Antwort auf eine untaugliche Kritik von P. Gérard Mura. Anton Schmid, Durach 1999, ISBN 3-932352-38-6.
  • Johannes Rothkranz: Falsche Brüder. Wie Marranen und andere Judaisierer den Rest der wahren katholischen Kirche sabotieren, Anton Schmid, Durach 2006, ISBN 3-932352-89-0.
  • Hanno Zahnker-Jost (Pseudonym für „Johannes Rothkranz“): Wie können wir wahrhaft katholisch bleiben? Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Vortrag von H.H. P. Franz Schmidberger am 4. September 2005 in Fulda. Anton Schmid, Durach 2006, ISBN 3-938235-18-7.
  • Johannes Rothkranz: Wo ist die wahre Kirche heute? Anton Schmid, Durach 2017, ISBN 978-3-946271-12-3.
  • Kleiner Überblick über die große Verschwörung. Zugleich eine Rechtfertigung des Verlagsprogramms „Pro Fide Catholica“. Anton Schmid, Durach 2013. ISBN 978-3-938235-76-8.
  • Oskar Schmitt: Ein würdiger Verwalter im Weinberg unseres Herrn Jesus Christus: Bischof Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc. Books on Demand, Norderstedt 2006, ISBN 3-8334-5385-0.
  • Wigand Siebel: Katholisch oder konziliar? Die Krise der Kirche heute. Langen Müller, München 1978, ISBN 3-7844-1706-X.
  • Wigand Siebel: Philosophie und Theologie Karol Wojtylas. Saka, Basel 1986, OCLC 17611621.

Kritik:

  • Manfred Adler: Das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit. Anmerkungen zu einem Buch von Johannes Rothkranz. Eos, St. Ottilien 1999, ISBN 3-88096-898-5.
  • Dominicus (Pseudonym): Le sédévacantisme, Éditions du Sel. Avrillé 2015.
  • Paul Natterer: Wie müssen wir zum Papst stehen? In: Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X. Nr. 161, Juni 1992, S. 30–37.
  • John Salza, Robert Sisco: True or false Pope? Refuting Sedevacantism and other Modern Errors. STAS Editions. Winona/Minnesota (USA) 2015.
  • Franz Schmidberger: Die Sedisvakanz-Theorie. In: St.-Athanasius-Bote (hg. v. Initiative katholischer Christen – Verein St. Petrus Canisius e. V.), Nr. 27, Dezember 2015, S. 8–9.
  • Johannes Stöhr: Häresie, Amtsmissbrauch und Amtsverlust. Theologiegeschichtliche Notizen zu einem aktuellen Thema. In: Theologisches. 49, 7–8/2019, Sp. 331–354.
Wiktionary: Sedisvakantismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Hanna Jüngling: Ideologie des Traditionalismus und Sedisvakantismus (Fundierte Kritik einer ehemaligen Traditionalistin)

Einzelnachweise

  1. Internetseite von Andreas Pitsch zur Glaubenserklärung
  2. Schreiben an Benedikt XVI. (Memento vom 24. Februar 2017 im Internet Archive) von Bischöfen der separatistischen Ukrainischen orthodoxen griechisch-katholischen Kirche vom 12. Februar 2011 auf der Internetplattform von Marcel Lefebvre
  3. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13f.
  4. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13
  5. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13
  6. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 13
  7. Ludwig Neidhart: Sedisvakantismus, Vortrag im Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad am 3. März 2022, S. 14
  8. Johannes Rothkran:, Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit. Ein Dokument des II. Vatikanums und seine Folgen, Durach, 1995
  9. Manfred Adler: Das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit. Anmerkungen zu einem Buch von Johannes Rothkranz. EOS, St. Ottilien 1999, ISBN 3-88096-898-5. 
  10. Vgl. zum Sedisvakantismus in den 1970er Jahren den Beitrag von Kurt Hutten: Drohen Abspaltungen in der Katholischen Kirche? In: EZW Informationen Nr. 42 Stuttgart III 1970 (online;PDF; 64 kB) .
  11. Vgl. die knappe Darstellung von E. Steinhauer: Katholischer Traditionalismus und Demokratie in Deutschland: Anmerkungen zu einer „frommen“ Grundrechtekritik. In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 14/2002, S. 128 f. (online (Memento vom 3. November 2018 im Internet Archive)).
  12. Vatikan: Großer Appetit. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1982, S. 149–150 (online – 17. Mai 1982). 
  13. Katholisch ist nicht gleich katholisch. Domradio vom 26. Juni 2017
  14. Einzelne Quellen gaben den Familiennamen mit Ramolla an, so Anuschka Schmid: Münchner Pegida und der angebliche Bischof. Bayerischer Rundfunk vom 25. Juni 2017
  15. Vgl. Gerd-Klaus Kaltenbrunner: Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der „Erklärung“. In: Einsicht 30 (4/2000), 77–78.
  16. Vgl. Gerd-Klaus Kaltenbrunner: Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der „Erklärung“, in: Einsicht 30 (4/2000), 77.
  17. Obskure Gruppen und religiöse Hardliner. (Memento vom 23. September 2008 im Internet Archive) Österreichischer Rundfunk.
  18. Wolfgang Benz: Die „Alternative für Deutschland“ und der Antisemitismus. www.bpb.de, 26. Juli 2016
  19. a b Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 (Memento des Originals vom 3. Mai 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.bayern.de, S. 142 f.
  20. Vergleiche die Angaben im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  21. a b Franz Heiner: Der Syllabus. Verlag Kirchheim & Co., Mainz 1905, S. 128.