080 selbständige Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit – 23 Städte davon sind erfüllende Gemeinden),
026 sonstige Städte (davon 24 in Verwaltungsgemeinschaften),
488 sonstige Gemeinden, darunter
056 selbständige Gemeinden (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit – 15 davon sind erfüllende Gemeinden),
432 sonstige Gemeinden.
368 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte in 42 Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen.
Eine Besonderheit in Thüringen sind erfüllende Gemeinden. 38 Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sind erfüllende Gemeinden für 90 weitere Gemeinden.
31 der Gemeinden werden als Landgemeinden bezeichnet. Sie können gleichzeitig Städte sein.